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Herstellerpflichten in Deutschland

 

Hersteller von Elektrogeräten bzw. Batterien unterliegen in der Regel den Rücknahmeverpflichtungen gemäß:

  1. Elektroaltgerätegesetz (ElektroG)
  2. Batteriegesetz (BatterieG)
  3. Verpackungsverordung (VerpackV)

  1. ElektroG

  • Hersteller von B2B- und B2C-Geräten müssen sich beim Elektroaltgeräte-Register (EAR) registrieren.
    System der Registrierung
  • Nach der Registrierung muss der Hersteller die von der EAR zugewiesenen Container abholen and ordnungsgemäß verwerten. Service durch ERP
     

Neben diesen konketen Rücknahmeverpflichtungen gelten eine Reihe weiterer Vorschriften (Stoffverbote, Kennzeichnungspflicht), die ähnlich in anderen europäischen Ländern gelten.

2. BatterieG

  •  Der Hersteller von Batterien (auch in Elektrogeräte eingebaute Batterien) muss sich dem gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem genehmigten herstellereigenen Rücknahmesystem (ERP) anschließen.
    Batterien
  • Der Hersteller muss sich im Batterieregister des Umweltbundesamtes unter Angabe des Rücknahmesystems anmelden.

Neben diesen konkreten Rücknahmeverpflichtungen gelten eine Reihe weiterer Vorschriften (Stoffverbote, Kennzeichnungspflicht), die ähnlich in anderen europäischen Ländern gelten.

 

3. VerpackV

  •  Der Hersteller muss sich einem der zugelassenen Dual-Systeme direkt oder über einen Vermittler anschließen.

Die ERP bündelt die Bedürfnisse der Mitglieder und stellt die gesetzeskonforme Rücknahme von Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung als Vermittler sicher.

 

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